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Spitzenförderung Musik

Das kantonale Spitzenförderungsprogramm hat zum Ziel, musikalisch begabte Schülerinnen und Schüler so zu fördern, dass sie die Aufnahmeprüfung an eine Musikhochschule ohne Absolvierung eines Vorkurses bestehen.

Wenn du auf deinem Instrument oder im Gesang überdurchschnittlich begabt bist und auch überdurchschnittlich viel übst, kannst du dich für die Zulassungsprüfung zum kantonalen Spitzenförderungsprogramm anmelden, sofern deine Instrumentallehrperson dich hierfür empfiehlt. Die Anmeldung erfolgt jeweils im Frühjahr bei der Schulleitung. Es stehen rund fünfzehn Plätze für das jeweilige Schuljahr zur Verfügung. Qualifizierst du dich für das Programm, erhältst du mindestens eine zweite ganze Lektion Instrumentalunterricht auf dem Hauptinstrument beziehungsweise Gesangsunterricht und kannst an verschiedenen Kursen und Workshops teilnehmen.

Der Gehörbildungsunterricht des kantonalen Spitzenförderungsprogramms findet im wöchentlichen Rhythmus an der Kantonsschule Wettingen statt.